Das Krankenversicherungssystem sieht sich wie kein anderes Element der sozialen Sicherungssysteme dem wachsenden Kostendruck ausgesetzt. Weitere kostenintensive Entwicklungen der Medizintechnik, sowie eine ständig weiter alternde Gesellschaft erhöhen dabei den Druck sowohl auf Seiten des Kostenträgers, wie auch auf Seiten der Leistungserbringer selbst. Vor diesem Hintergrund ist das Krankenversicherungsrecht ein Rechtsgebiet, das sich stets an der Schnittstelle zwischen der Versorgung der Versicherten mit den geeigneten und zweckmäßigen Mitteln der medizinischen Versorgung unter dem strengen Wirtschaftlichkeitsgebot sowie der erheblichen Verantwortung bewegt, die begrenzten finanziellen Mittel für die gesamte Bevölkerung zu verwalten und für diese zugänglich zu machen.
Um das Ziel zu erreichen, der Gesamtbevölkerung eine ausreichende medizinische Versorgung zu Teil werden zu lassen, hat sich über Jahrzehnte hinweg ein komplexes Geflecht an gesetzlichen Normen, untergesetzlichen Richtlinien und Verordnungen entwickelt, welche diese schwierige Aufgabe handhabbar machen sollen. Zugleich hat sich hierdurch jedoch eine Praxis entwickelt, im Rahmen derer immer häufiger berechtigte Ansprüche von Versicherten mit teilweise nur wenig tragfähigen Begründungen abgelehnt werden.
Dieses komplexe Normengeflecht zu durchdringen und auf diesem Wege den eigentlichen Sinn eines staatlich organisierten Gesundheitssystems Rechnung zu tragen und der gesamten Bevölkerung die Leistungen der Krankenversicherung zuteilwerden zu lassen, ist Aufgabe des im Bereich des Krankenversicherungsrechts tätigen Anwaltes. Durch unsere langjährige Tätigkeit in diesem Bereich haben wir uns diejenige Expertise erarbeiten können, um insbesondere in Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Versicherten die berechtigten Ansprüche der Versicherten gegenüber den Krankenkassen durchzusetzen.