Ihre Ansprechpartner im Medizinrecht
Das Medizinrecht behandelt das gesamte Recht der Gesundheitsberufe und erstreckt sich dabei von der Arzthaftung, über die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen, der Bildung ärztlicher Kooperation bis hin zum Medizinproduktrecht. Dabei setzt es sich aus einer Vielzahl von Normen und Rechtsvorschriften zusammen und bildet damit die Schnittmenge von Regelungen aus dem Zivilrecht, ärztlichen Gesellschaftsrecht dem Arzneimittelrecht, dem Medizinproduktrecht, Strafrecht und Sozialrecht sowie einer Vielzahl anderer Teilrechtsgebiete.
Mit Rechtsanwälten und Fachanwälten im Medizin-, Sozial- und Steuerrecht verfügen wir über die entscheidende Kompetenz auf sämtlichen für Sie relevanten Gebieten. Unser Mandantenkreis setzt sich aus Medizinern aller Fachgebiete, Unternehmen der Pharmaindustrie und Medizintechnik sowie Ärztenetzen und Berufsverbänden zusammen. Gemeinsam mit den Einrichtungen der ambulanten und stationären Altenpflege stammen unsere Mandanten damit aus allen Bereichen des Gesundheitswesens.
Mit unseren Beraterteams und Ansprechpartnern in den verschiedenen Standorten sind wir jederzeit in sämtlichen medizinrechtlichen Fragestellungen für Sie erreichbar.